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Unsere Leistungen
Mit uns an Ihrer Seite setzen Sie auf Kompetenz, hohe Qualität und Sorgfalt. Unser Anspruch ist die jeweiligen Interessen der einzelnen Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
ANGEBOTSANFRAGE
Sie möchten ein kostenfreies und unverbindliches Angebot? Wir beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns unter:
+49 7732 893479-0
WEG
- Überprüfung aller für die Bewirtschaftung notwendigen bestehenden Versicherungs- sowie Wartungsverträge
- Abwicklung aller Versicherungsschäden sowie Schadensbeseitigung
- Beauftragung von Fachleuten zur Erstellung der Energieausweise
- Verwaltung von Schließplänen sowie Schlüsselbestellung
- Hervorragende Erreichbarkeit für Eigentümer
- Ständige Kommunikation und Information der Eigentümer
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlagen zur Feststellung von Instandhaltungsmaßnahmen
- Veranlassen von Instandhaltungsmaßnahmen mit Preiseinholung, Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung
- Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat
- Erstellung und Überwachung der Hausordnung
- Führung einer professionellen Buchführung
- Überwachung von Hausgeldzahlungen
- Erstellung der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
- Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft
- Geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern
- Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
- Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen Eigentümerversammlungen
Objektverwaltung
Zahlungsverkehr
- Einrichtung Bankkonto
- Überwachung Miet- und Nebenkosteneingang
- Zahlung anfallender Rechnungen
- Überweisung Mietzahlungen an Eigentümer/Auftraggeber
- Nachzahlungen aus Abrechnungen einfordern
- Auszahlung von Guthaben aus Abrechnung
- Abrechnungen gegenüber Eigentümer erstellen
Mahnwesen
- Mahnung bei Zahlungsrückstand der Mieter
- Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nach Rücksprache mit dem Eigentümer ggfs. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
Rechnungslegung
- Prüfung von Bankbelegen und Rechnungen
- Anlage und Führung von Konten für Mitarbeiter des Objektes
- Veranlassung der Abrechnungen von verbrauchsabhängigen Kosten nach vorhandenen Messgeräten über eine
- Heizkostenabrechnungsfirma
- Erstellung der Abrechnung
- Erstellung und Versand der Abrechnung für den Mieter
- Erstellung und Versand der Abrechnung für den Eigentümer
TECHNISCHE INSTANDHALTUNG
Laufende Kontrolle
- Überwachung des baulichen Zustandes des Gebäudes und der Wohnungen
- Hausbesichtigung mit Eigentümer nach Absprache
- Überwachung Hausmeister und Hausreinigung
Wartung der technischen Anlagen
- Überprüfung bestehender Verträge mit Fachfirmen
- Übernahme von Einzelverträgen in Rahmenverträge der Hausverwaltung
Sondereigentumsverwaltung
Leistungskatalog Sondereigentumsverwaltung
RECHNUNGSWESEN
- Einzug bzw. Überwachung des Mieteinganges einschließlich Nebenkosten
- Weiterleitung der mtl. Zahlungseingänge unter Abzug der Verwaltergebühr an Eigentümer
- Bei Mietrückständen Veranlassung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. Klageerhebung in Abstimmung mit dem Eigentümer und auf dessen Kostenrisiko
- Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung für den Mieter
BETREUUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
Laufende Betreuung
- Abwicklung von Schadensmeldungen
- Wohnungsbegehungen im Zusammenhang mit der Abwicklung größerer Reparaturen
- Erteilung notwendiger Reparaturaufträge (in Notfällen ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, Sofortmaßnahmen in die Wege zu leiten, ansonsten erfolgt die Vergabe von Reparaturaufträgen in Abstimmung mit dem Eigentümer)
- Bearbeitung aller sonstigen Mieterbelange
Mieterwechsel
- Entgegennahme von Kündigung und deren Bestätigung
- Wohnungsabnahme
- Kautionsabrechnung
- Mietersuche und Neuvermietung ggf. unter Einschaltung eines Maklers
- Vorbereitung und Abschluss eines Mietvertrages
- Einnahme und Anlage der Kaution auf einem Sparkonto
- Erstellung von Nebenkostenabrechnungen für jeden Mieter
Mieterhöhungsverlangen
- Auf Wunsch des Eigentümers und nach separater Vollmachtserteilung führt der Verwalter berechtigte Mieterhöhungsbegehren gegenüber dem Mieter durch
- Bei nicht erfolgter Zustimmung zum Mieterhöhungsbegehren erfolgt in Absprache mit dem Eigentümer und auf dessen Kostenrisiko Klage auf Zustimmung.